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Zulassung

Auto abmelden: Kosten, Unterlagen und Online-Weg

13. Oktober 2026
6 Min. Lesezeit

Das Auto steht länger in der Garage, wird verkauft oder geht in die Verwertung: Dann lohnt sich die Abmeldung, im Amtsdeutsch Außerbetriebsetzung. Sie ist mit wenig Aufwand verbunden, kostet wenig und beendet Kfz-Steuer und Beitragszahlung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen Sie brauchen, was die Abmeldung vor Ort und online kostet und was danach mit Versicherung, Steuer und Kennzeichen passiert.

Wann sich die Abmeldung lohnt

Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag weiter, auch wenn es nur in der Garage steht. Typische Anlässe für die Außerbetriebsetzung sind ein längerer Auslandsaufenthalt, eine aufwendige Reparatur, ein Unfallschaden, die Verschrottung oder der Verkauf an einen Händler. Wer ein Cabrio oder Motorrad nur in den warmen Monaten fährt, ist mit einem Saisonkennzeichen oft besser bedient: Dann entfällt das jährliche Ab- und Anmelden.

Wichtig: Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder dort abgestellt werden. Planen Sie also vorher, wo es stehen soll, zum Beispiel in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Grundlage ist § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Der Halter legt die Zulassungsbescheinigung Teil I vor, dazu die Kennzeichenschilder zur Entstempelung. Die Behörde vermerkt die Außerbetriebsetzung mit Datum auf Teil I und gibt Ihnen Dokument und Schilder zurück.

Zulassungsbescheinigung Teil I
früher Fahrzeugschein, immer erforderlich
Beide Kennzeichenschilder
bei Motorrad und Anhänger das eine Schild; die Stempelplakette wird entfernt
Zulassungsbescheinigung Teil II
nur bei Verschrottung, zusammen mit dem Verwertungsnachweis (oder einer Verbleibserklärung bei Entsorgung im Ausland)
Ausweis
viele Behörden verlangen einen Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person

Eine Vollmacht des Halters ist für die reine Abmeldung meist nicht nötig: Die Stadt Stuttgart etwa weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person mit den Unterlagen abmelden darf. Für eine spätere Wiederzulassung durch Dritte brauchen Sie dagegen eine schriftliche Vollmacht, die Sie mit unserem Vollmacht-Generator kostenlos erstellen. Fehlt Teil I oder ein Schild, verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung, die zusätzliche Gebühren kostet.

Was kostet die Abmeldung?

Die Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die wichtigsten Positionen:

VorgangGebühr laut GebOSt
Abmeldung bei der Zulassungsstelle (Nr. 224.1)15,90 Euro
Abmeldung online über i-Kfz (Nr. 224.2)2,10 Euro
Kennzeichen reservieren (Nr. 230)2,60 Euro
Wiederzulassung, gleicher Bezirk und Halter, reserviertes Kennzeichen (Nr. 221.6) 23,00 Euro
Dieselbe Wiederzulassung online (Nr. 221.7)10,60 Euro

Quelle: GebOSt, Anlage Gebührentarif (Stand: Änderung vom 12.08.2026). In der Praxis kommen teils kleine Zusatzposten hinzu: Berlin und Stuttgart nennen 17,10 Euro für die Abmeldung vor Ort, Berlin 3,30 Euro online (Stand: Oktober 2026). Private Zulassungsdienste verlangen deutlich mehr als die amtliche Gebühr.

Online abmelden: so geht es mit i-Kfz

In der Regel kostengünstiger ist die internetbasierte Abmeldung. Sie funktioniert, wenn das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde: Dann trägt Teil I auf der Rückseite einen verdeckten Sicherheitscode, und auch unter den Stempelplaketten der Kennzeichen liegen Codes. Einen Ausweis mit Online-Funktion brauchen Sie für die Abmeldung in der Regel nicht.

Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen
Kennzeichen eingeben; die zuständige Stelle finden Sie über unseren Zulassungsstellen-Finder
Sicherheitscodes freilegen und eingeben
auf Teil I und unter beiden Stempelplaketten; danach ist das Kennzeichen ungültig
Optional Kennzeichen reservieren und bezahlen
meist per Kreditkarte oder PayPal; die Bestätigung kommt sofort, ein Bescheid folgt per Post

Die Schilder behalten Sie bei der Online-Abmeldung. Fehlen die Codes oder ist die Zulassung älter, bleibt der Weg zur Behörde, deren Adresse und Öffnungszeiten der Zulassungsstellen-Finder anzeigt. Wie die Online-Zulassung im Detail funktioniert, erklärt unsere i-Kfz-Anleitung.

Was mit der Kfz-Steuer passiert

Sie müssen nichts selbst melden. Laut Zoll endet die Steuerpflicht mit der Eintragung in Teil I und der Entstempelung des Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an die Zollverwaltung, die in der Regel etwa zwei Wochen später einen Abmeldebescheid erstellt. Da die Steuer im Voraus gezahlt wird, entsteht meist ein Guthaben; das zahlt der Zoll in der Regel rund drei Wochen nach der Abmeldung aus, sofern eine Bankverbindung hinterlegt ist.

Versicherung: Ruheversicherung statt Kündigung

Der Versicherungsvertrag endet durch die Abmeldung nicht sofort. Die Zulassungsbehörde informiert den Versicherer, und der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Sie umfasst nach den üblichen Bedingungen die Haftpflicht und, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkasko bestand, die Teilkasko, etwa gegen Diebstahl. Voraussetzung: Das Fahrzeug steht in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz.

SituationFolge für den Vertrag
Wiederzulassung innerhalb von 18 MonatenDer ursprüngliche Schutz lebt wieder auf
Keine Wiederzulassung nach 18 MonatenVertrag endet automatisch, ohne Kündigung
Fahrzeug verschrottet Vertrag endet nach Meldung an den Versicherer; der Beitrag wird in der Regel anteilig abgerechnet

Die 18 Monate stehen etwa in den Bedingungen der HUK24 und der Württembergischen; maßgeblich sind immer die AKB Ihres Vertrags. Ihr Schadenfreiheitsrabatt verfällt nicht sofort: Laut ADAC ziehen viele Versicherer bei Unterbrechungen über zwölf Monate pro weiterem Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab, nach mehr als sieben Jahren übernehmen die meisten die Jahre gar nicht mehr. Manche Anbieter sind großzügiger, die HUK24 etwa erkennt die alte Einstufung bis zu zehn Jahre an. Mehr dazu im Ratgeber zu den SF-Klassen.

Kennzeichen reservieren und wieder zulassen

Möchten Sie Ihr Kennzeichen behalten, lassen Sie es bei der Abmeldung reservieren. Nach § 16 FZV geht das für höchstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung; einzelne Behörden setzen kürzere Fristen, wenn das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übergehen soll. Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen gibt es nicht.

Für die Wiederzulassung brauchen Sie Teil I und Teil II, eine gültige Versicherungsbestätigung und, falls in der Standzeit fällig geworden, eine neue Hauptuntersuchung. Läuft die Ruheversicherung noch, stellt Ihr bisheriger Versicherer die Bestätigung aus. Ist der Vertrag beendet oder wollen Sie den Anbieter wechseln, brauchen Sie eine neue eVB-Nummer, die Sie mit dem Abschluss eines neuen Vertrags in der Regel direkt erhalten. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest, meist 3 bis 18 Monate; technisch höchstens 24 Monate (GDV Dienstleistungs-GmbH).

Gerade die Wiederzulassung ist ein guter Moment, Tarife neu zu prüfen: Seit dem letzten Abschluss haben sich Typ- und Regionalklassen und oft auch Ihre Fahrleistung verändert. Im Kfz-Versicherungsvergleich sehen Sie nach Eingabe der Fahrzeugdaten, welche Anbieter für Ihr Fahrzeug in Frage kommen.

Häufige Fragen zur Abmeldung

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