Autoversicherung für Ihren Pkw
Autoversicherungen vergleichen und die eVB-Nummer für die Zulassung nach dem Abschluss per E-Mail erhalten.
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eVB-Nummer für PKW
Sie möchten ein Auto neu zulassen, ummelden oder wiederzulassen? Dann benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Mit dem Vergleichsrechner können Sie Tarife verschiedener Anbieter gegenüberstellen. Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie den Nachweis in der Regel direkt per E-Mail oder SMS.
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- Unverbindlich
- Nachweis per E-Mail
- Zahlreiche Versicherer
Die Versicherungsbestätigung für PKW ist in der Regel 3 bis 18 Monate gültig, abhängig vom Versicherer.
So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer für Ihr Auto
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist seit 2008 der digitale Nachfolger der alten Doppelkarte und wird für jede Kfz-Zulassung in Deutschland benötigt. Egal ob Sie ein neues Auto kaufen, einen Gebrauchtwagen ummelden oder Ihr Fahrzeug nach einer Stilllegung wieder zulassen möchten – ohne diesen Nachweis geht bei der Zulassungsstelle nichts.
Der Ablauf in drei Schritten: Vergleichen Sie zunächst verschiedene Kfz-Versicherungen über unseren Vergleichsrechner. Nach dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung erhalten Sie Ihren siebenstelligen Code in der Regel direkt per E-Mail oder SMS. Diese Nummer legen Sie dann bei der Zulassungsstelle vor, wo sie elektronisch geprüft wird. Alle weiteren Unterlagen nennt unser Ratgeber Auto anmelden: die Zulassung Schritt für Schritt.
Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer für Ihr Auto?
Der Nachweis ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Neuzulassung: Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals anmelden oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zulassen möchten.
- Halterwechsel: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens und Ummeldung auf Ihren Namen – hilfreich ist unsere Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf.
- Wiederzulassung: Wenn Ihr Auto vorübergehend abgemeldet war und wieder zugelassen werden soll.
- Versicherungswechsel: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und dies der Zulassungsstelle mitteilen.
- Adressänderung: Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann eine neue Versicherungsbestätigung notwendig sein.
Kosten und Tipps zur Autoversicherung
Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos – sie ist im Versicherungsvertrag enthalten. Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung variieren je nach Fahrzeugtyp (siehe Typklassen 2027 für Ihr Modell), Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und persönlichen Merkmalen. Die Beiträge unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, ein Vergleich ist daher sinnvoll. Wer neu am Steuer sitzt, findet gezielte Spartipps für Fahranfänger.
Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungen wie Mallorca-Police, Rabattschutz und die Höhe der Deckungssumme. Eine gute Kfz-Versicherung bietet mindestens 100 Millionen Euro Deckungssumme bei Personenschäden. Welcher Kaskoschutz zu Ihrem Auto passt, zeigt Teil- oder Vollkasko im direkten Vergleich. Ob Sie einen kleinen Blechschaden besser selbst zahlen oder melden, hängt von der drohenden Rückstufung ab; wer ein Elektroauto versichern möchte, sollte zusätzlich auf den Akku-Schutz achten.
Nach dem Abschluss erhalten Sie die Nummer in der Regel per E-Mail oder SMS. Drucken Sie die Nummer aus oder speichern Sie sie auf Ihrem Smartphone, damit Sie sie bei der Zulassungsstelle griffbereit haben. Die Zulassungsstelle prüft die Nummer elektronisch – das Verfahren dauert in der Regel nur kurz.
Übrigens: Bei einem Halterwechsel wird die Versicherungsbestätigung des neuen Halters benötigt, nicht die des Vorbesitzers. Klären Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist oder ob eine Neuzulassung erforderlich wird.
Gültigkeit der eVB-Nummer: 6, 18 oder 24 Monate?
Hier herrscht oft Verwirrung. Die GDV Dienstleistungs-GmbH, die die Codes im Auftrag der Versicherer verwaltet, lässt technisch höchstens 24 Monate zu und empfiehlt 3 bis 18 Monate. Die konkrete Frist legt Ihr Versicherer fest – häufig sind es 6 Monate. Entscheidend ist allein, ob der Code in der GDV-Datenbank noch aktiv ist: Solange er dort hinterlegt ist, akzeptiert ihn die Zulassungsstelle. Eine Verlängerung gibt es nicht – bei Ablauf fordern Sie beim Versicherer einen neuen Code an. Ausführlich erklärt: was tun, wenn die Bestätigung abgelaufen ist.
eVB-Nummer bei Leasing- und Firmenfahrzeugen
Bei Leasing- und Firmenfahrzeugen ist häufig nicht der Fahrer, sondern der Leasinggeber oder das Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein eingetragen. Die Kfz-Haftpflicht und damit die Versicherungsbestätigung müssen dann auf den eingetragenen Halter laufen. Klären Sie vor Vertragsabschluss, wer Versicherungsnehmer und Halter ist – das vermeidet Probleme bei der Zulassung.
Die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Ohne gültigen Versicherungsschutz darf ein Fahrzeug in Deutschland nicht zugelassen werden.