Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten

5-Tages-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten - schnell und unkompliziert.

Kurzzeitkennzeichen - eVB-Nummer für 5-Tages-Kennzeichen zur Überführung online beantragen

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tages-Kennzeichen genannt) ermöglicht Probe- und Überführungsfahrten für maximal 5 Tage. Es wird häufig genutzt, um ein Fahrzeug vom Verkäufer zum eigenen Wohnort zu überführen.

Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden (nicht an die Person) und kann nur mit einer Haftpflichtversicherung beantragt werden.

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Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
Fahrzeugschein oder -brief
Gültige HU (TÜV) - je nach Bundesland
Kosten
Zulassungsgebühr: ca. 13€
Kennzeichenschilder: ca. 30€
Versicherung: 30-120€

Gesamt: ca. 75-165€

Wichtige Hinweise

Kurzzeitkennzeichen: Alles Wichtige im Überblick

Das Kurzzeitkennzeichen, umgangssprachlich auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, ist für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Es wird häufig genutzt, wenn ein Fahrzeug nach dem Kauf vom Verkäufer zum eigenen Wohnort überführt werden soll und das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.

Für die Beantragung benötigen Sie eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen. Diese unterscheidet sich von der normalen eVB-Nummer, da sie nur eine Haftpflichtversicherung für maximal fünf Tage umfasst. Eine Kaskoversicherung ist für Kurzzeitkennzeichen nicht möglich – das Fahrzeug ist also nur gegen Schäden an Dritten versichert.

Unterschied: Kurzzeitkennzeichen vs. Überführungskennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht zu verwechseln mit dem roten Händlerkennzeichen (06er-Nummer), das nur von gewerblichen Fahrzeughändlern und Werkstätten genutzt werden darf. Das Kurzzeitkennzeichen steht jedem Privatperson zur Verfügung und wird bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt.

Seit 2015 gelten strengere Regeln: Das Kurzzeitkennzeichen wird grundsätzlich nur noch erteilt, wenn das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) vorweisen kann. Ausnahmen gibt es in einigen Bundesländern für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Voraussetzungen.

Schritt für Schritt zum Kurzzeitkennzeichen

Der Ablauf ist unkompliziert: Schließen Sie zunächst über unseren Vergleichsrechner eine Kurzzeitversicherung ab und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer. Mit der eVB-Nummer, Ihrem Personalausweis und den Fahrzeugpapieren gehen Sie zur Zulassungsstelle und beantragen das Kennzeichen. Die Kennzeichenschilder lassen Sie beim Schildermacher prägen. Das Ablaufdatum wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt – nach Ablauf der fünf Tage erlischt der Versicherungsschutz automatisch und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.

Planen Sie die Überführungsfahrt sorgfältig: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem Tag der Zulassung, nicht ab dem Tag der ersten Fahrt. Beantragen Sie es daher möglichst am selben Tag, an dem Sie das Fahrzeug abholen möchten, damit Sie die fünf Tage optimal nutzen können. Beachten Sie auch, dass Fahrten ins Ausland mit dem Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt möglich sind.

Starten Sie jetzt den Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen sofort per E-Mail.