Zulassungsstelle finden

Kennzeichen-Kürzel oder Ort eingeben und den zuständigen Zulassungsbezirk finden — alle 726 deutschen Unterscheidungszeichen.

Quelle: offizielle Liste der deutschen Unterscheidungszeichen. Der Behörden-Link öffnet die Kartensuche nach der Zulassungsstelle des Bezirks.

Zulassungsstelle: zuständig ist Ihr Wohnsitz

In Deutschland gibt es mehr als 700 Zulassungsbezirke, erkennbar am Unterscheidungszeichen auf dem Kennzeichen — von A wie Augsburg bis ZZ. Zuständig für Zulassung, Umschreibung und Abmeldung ist immer die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes: Wer in München wohnt, geht zur Kfz-Zulassungsstelle der Landeshauptstadt, unabhängig davon, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Eine freie Wahl der Zulassungsstelle gibt es nicht.

Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme müssen Sie beim Umzug allerdings kein neues Schild mehr prägen lassen: Das alte Kennzeichen darf weitergefahren werden, nur die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wird geändert. Wie das abläuft, erklärt unser Ratgeber Auto ummelden nach Umzug.

Gut vorbereitet zum Termin

Die meisten Behörden vergeben Termine online — und lehnen unvollständige Anträge ab. Drei Dinge entscheiden über einen erfolgreichen Besuch: Erstens die gültige eVB-Nummer als Versicherungsnachweis, die Sie nach einem Online-Tarifvergleich sofort per E-Mail erhalten. Zweitens die vollständigen Unterlagen — unsere Checkliste mit Vollmacht-Vorlage führt alles auf, auch wenn jemand anderes den Termin für Sie übernimmt. Drittens das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, ohne das keine Zulassung möglich ist.

Welche Unterlagen für welchen Vorgang?

Was die Zulassungsstelle sehen will, hängt vom Anliegen ab. In der Regel gilt:

  • Neuzulassung: Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil II, beim Neuwagen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  • Halterwechsel (Gebrauchtwagen): Ausweis, Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und SEPA-Mandat.
  • Umzug: Ausweis mit der neuen Adresse und Zulassungsbescheinigung Teil I — das Kennzeichen darf bleiben.
  • Abmeldung: Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder zum Entstempeln; eine neue Versicherungsbestätigung ist nicht nötig.

Firmen legen zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vor. Einzelne Behörden verlangen weitere Nachweise — ein Blick auf deren Website vor dem Termin spart einen zweiten Weg.

Alternative: Zulassung ohne Behördengang

Wer Wartezeiten komplett vermeiden will, nutzt die Online-Zulassung i-Kfz: Mit dem Online-Ausweis und den Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel und Wiederzulassung vollständig digital erledigen — der vorläufige digitale Bescheid erlaubt sofortiges Losfahren. Alle Voraussetzungen und der Ablauf stehen im i-Kfz-Ratgeber.

Häufige Fragen