Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Die eVB-Nummer ist der 7-stellige Code, mit dem Sie Ihrer Kfz-Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen. Hier erfahren Sie alles über Beantragung, Gültigkeit und gesetzliche Grundlage.

Die elektronische Versicherungsbestätigung — kurz eVB oder eVB-Nummer — ersetzt seit dem 1. März 2008 die alte Versicherungs-Doppelkarte. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 49 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) und wird bei jeder Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigt.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der digitale Nachweis darüber, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Versicherungsunternehmen stellen die Bestätigung den Zulassungsbehörden seit März 2008 ausschließlich elektronisch zur Verfügung — Papier-Doppelkarten werden nicht mehr akzeptiert.

Sie erhalten von Ihrem Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code — die eVB-Nummer. Diese geben Sie bei der Zulassungsstelle an, woraufhin diese den Versicherungsschutz elektronisch über eine zentrale Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prüft.

Aufbau und Format der eVB-Nummer

Die eVB-Nummer besteht aus genau 7 Zeichen — Ziffern und Großbuchstaben. Die Buchstaben I und O werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden. Die ersten zwei Zeichen identifizieren das ausstellende Versicherungsunternehmen, die übrigen fünf werden individuell vergeben.

BEISPIEL EINER eVB-NUMMER

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Wann benötige ich eine elektronische Versicherungsbestätigung?

Sie benötigen eine eVB-Nummer immer dann, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle bewegt wird:

Neuzulassung eines Fahrzeugs
Erstmalige Anmeldung nach Kauf eines Neuwagens
Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf
Übernahme eines bereits zugelassenen Fahrzeugs
Wiederzulassung nach Abmeldung
Saisonkennzeichen, Stilllegung, Verkauf
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Pflicht-Ummeldung bei Wohnortwechsel
Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
Probe- und Überführungsfahrten
Technische Änderungen am Fahrzeug
Z. B. Motorumbau, Anhängerkupplung

eVB online beantragen — in 4 Schritten

Die schnellste und einfachste Methode ist die Online-Beantragung. Über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung meist innerhalb weniger Minuten:

1

Fahrzeug auswählen

Auto, Motorrad, Moped, Transporter, Wohnmobil oder Kurzzeitkennzeichen

2

Daten eingeben

Fahrzeugschein, Personendaten und SF-Klasse

3

Tarif vergleichen

Über 80 Versicherer im direkten Vergleich

4

eVB sofort erhalten

Per E-Mail oder SMS — kostenlos und sofort einsetzbar

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Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeit hängt vom jeweiligen Versicherer ab und liegt zwischen 3 und 24 Monaten. Die HUK24 etwa stellt die eVB für 18 Monate aus, viele Direktversicherer für 6 Monate. Nach Ablauf können Sie die Nummer nicht mehr verwenden — beantragen Sie einfach kostenlos eine neue.

Versicherer-TypTypische Gültigkeit
Direktversicherer (z. B. HUK24)18 Monate
Klassische Versicherer (z. B. Allianz)6 Monate
Vergleichsportale3 – 6 Monate
Maximale gesetzliche Gültigkeit24 Monate

eVB-Nummer vs. Versicherungs-Doppelkarte

Vor der Einführung der eVB-Nummer im März 2008 wurde die Versicherungs-Doppelkarte verwendet — eine Papierkarte mit zwei Abschnitten. Der eine wurde bei der Zulassungsstelle eingereicht, der andere blieb beim Versicherungsnehmer. Das Verfahren war fehleranfällig: Karten gingen verloren, manuelle Bearbeitung kostete Zeit, Identitätsbetrug war einfacher.

MerkmalDoppelkarte (vor 2008)eVB-Nummer (seit 2008)
FormatPapier, 2 Abschnitte7-stelliger Code, digital
ÜbermittlungPostversandSofort per E-Mail / SMS
VerlustrisikoHochPraktisch null
BearbeitungszeitTageSekunden
FälschungssicherheitNiedrigSehr hoch (zentrale GDV-Prüfung)

Gesetzliche Grundlage

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in § 49 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) geregelt. Die FZV wurde am 10. Februar 2006 verabschiedet und trat in großen Teilen am 1. März 2007 in Kraft. Ab dem 1. März 2008 sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Bestätigung des Versicherungsschutzes ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Die Zuordnung der ersten zwei Zeichen einer eVB-Nummer zu einem konkreten Versicherer wird durch die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) zentral verwaltet. Sie betreibt auch die Datenbank, über die Zulassungsstellen die Gültigkeit einer eVB-Nummer in Echtzeit prüfen.

Häufige Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung