Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Die eVB-Nummer ist der 7-stellige Code, mit dem Sie Ihrer Kfz-Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen. Hier erfahren Sie alles über Beantragung, Gültigkeit und gesetzliche Grundlage.

Die elektronische Versicherungsbestätigung — kurz eVB oder eVB-Nummer — ersetzt seit dem 1. März 2008 die alte Versicherungs-Doppelkarte. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 49 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) und wird bei jeder Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigt.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der digitale Nachweis darüber, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Versicherungsunternehmen stellen die Bestätigung den Zulassungsbehörden seit März 2008 ausschließlich elektronisch zur Verfügung — Papier-Doppelkarten werden nicht mehr akzeptiert.

Sie erhalten von Ihrem Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code — die eVB-Nummer. Diese geben Sie bei der Zulassungsstelle an, woraufhin diese den Versicherungsschutz elektronisch über eine zentrale Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prüft.

Aufbau und Format der eVB-Nummer

Der Code besteht aus genau 7 Zeichen — Ziffern und Großbuchstaben. Die Buchstaben I und O werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden. Die ersten zwei Zeichen identifizieren das ausstellende Versicherungsunternehmen, die übrigen fünf werden individuell vergeben.

SO IST DER 7-STELLIGE CODE AUFGEBAUT

Nur Ziffern und Großbuchstaben — ohne I und O, damit nichts mit 1 und 0 verwechselt wird.

Wann benötige ich eine elektronische Versicherungsbestätigung?

Sie benötigen den Nachweis immer dann, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle bewegt wird:

Neuzulassung eines Fahrzeugs
Erstmalige Anmeldung nach Kauf eines Neuwagens
Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf
Übernahme eines bereits zugelassenen Fahrzeugs
Wiederzulassung nach Abmeldung
Saisonkennzeichen, Stilllegung, Verkauf
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Pflicht-Ummeldung bei Wohnortwechsel
Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
Probe- und Überführungsfahrten
Technische Änderungen am Fahrzeug
Z. B. Motorumbau, Anhängerkupplung

Eine Ausnahme gilt für Kleinkrafträder: Mofa und Moped brauchen ein Versicherungskennzeichen statt einer regulären Zulassung.

eVB online beantragen — in 4 Schritten

Der übliche Weg ist die Online-Beantragung. Nach dem Abschluss über den Vergleichsrechner erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung in der Regel direkt per E-Mail:

1

Fahrzeug auswählen

Auto, Motorrad, Moped, Transporter, Wohnmobil oder Kurzzeitkennzeichen

2

Daten eingeben

Fahrzeugschein, Personendaten und SF-Klasse

3

Tarif vergleichen

Zahlreiche Versicherer im direkten Vergleich

4

Nachweis erhalten

Per E-Mail oder SMS, direkt für die Zulassung verwendbar

Tarife vergleichen

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeit legt der jeweilige Versicherer fest — meist 3 bis 18 Monate, technisch höchstens 24 Monate. Die HUK24 etwa stellt den Nachweis für 18 Monate aus, viele Direktversicherer für 6 Monate. Nach Ablauf können Sie die Nummer nicht mehr verwenden — fordern Sie beim Versicherer eine neue an.

Gültigkeit nach Versicherer

VersichererGültigkeit des Nachweises
HUK-COBURG18 Monate
HUK2418 Monate
CosmosDirekt18 Monate
Verti12 Monate
Allianz3 – 12 Monate
AXA6 Monate
DA Direkt6 Monate
DEVK6 Monate
ERGO6 Monate
GVV Direktmax. 6 Monate
R+V6 Monate
VHV6 Monate
ADAC Autoversicherung3 – 6 Monate
Allianz Direct120 Tage (ca. 4 Monate)
Technisches Maximum (GDV Dienstleistungs-GmbH) 24 Monate

Stand: Juli 2026. Angaben laut Versicherer-Websites bzw. Vergleichsportalen, ohne Gewähr — maßgeblich ist immer die Auskunft des jeweiligen Versicherers. Unabhängig von der Frist ist jede Nummer nur einmal verwendbar; für eine weitere Zulassung stellt der Versicherer eine neue aus.

eVB-Nummer vs. Versicherungs-Doppelkarte

Vor der Einführung des elektronischen Nachweises im März 2008 wurde die Versicherungs-Doppelkarte verwendet — eine Papierkarte mit zwei Abschnitten. Der eine wurde bei der Zulassungsstelle eingereicht, der andere blieb beim Versicherungsnehmer. Das Verfahren war fehleranfällig: Karten gingen verloren, manuelle Bearbeitung kostete Zeit, Identitätsbetrug war einfacher.

MerkmalDoppelkarte (vor 2008)eVB-Nummer (seit 2008)
FormatPapier, 2 Abschnitte7-stelliger Code, digital
ÜbermittlungPostversandElektronisch per E-Mail / SMS
VerlustrisikoHochPraktisch null
BearbeitungszeitTageSekunden
FälschungssicherheitNiedrigSehr hoch (zentrale GDV-Prüfung)

Gesetzliche Grundlage

Rechtsgrundlage ist § 49 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der 2023 neu gefassten Version. Danach ist bei der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht — und zwar durch eine Versicherungsbestätigung, die der Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Behörde übermittelt. Das gilt auch, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen wird. Die rein elektronische Übermittlung ist bereits seit dem 1. März 2008 Pflicht; sie hat die frühere Versicherungsdoppelkarte abgelöst.

Die Zuordnung der ersten zwei Zeichen eines Codes zu einem konkreten Versicherer wird durch die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) zentral verwaltet. Sie betreibt auch die Datenbank, über die Zulassungsstellen die Gültigkeit der Bestätigung in Echtzeit prüfen.

Häufige Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung