Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Die eVB-Nummer ist der 7-stellige Code, mit dem Sie Ihrer Kfz-Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen. Hier erfahren Sie alles über Beantragung, Gültigkeit und gesetzliche Grundlage.
Die elektronische Versicherungsbestätigung — kurz eVB oder eVB-Nummer — ersetzt seit dem 1. März 2008 die alte Versicherungs-Doppelkarte. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 49 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) und wird bei jeder Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs in Deutschland benötigt.
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der digitale Nachweis darüber, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Versicherungsunternehmen stellen die Bestätigung den Zulassungsbehörden seit März 2008 ausschließlich elektronisch zur Verfügung — Papier-Doppelkarten werden nicht mehr akzeptiert.
Sie erhalten von Ihrem Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code — die eVB-Nummer. Diese geben Sie bei der Zulassungsstelle an, woraufhin diese den Versicherungsschutz elektronisch über eine zentrale Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prüft.
Aufbau und Format der eVB-Nummer
Der Code besteht aus genau 7 Zeichen — Ziffern und Großbuchstaben. Die Buchstaben I und O werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden. Die ersten zwei Zeichen identifizieren das ausstellende Versicherungsunternehmen, die übrigen fünf werden individuell vergeben.
SO IST DER 7-STELLIGE CODE AUFGEBAUT
Nur Ziffern und Großbuchstaben — ohne I und O, damit nichts mit 1 und 0 verwechselt wird.
Wann benötige ich eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Sie benötigen den Nachweis immer dann, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle bewegt wird:
Eine Ausnahme gilt für Kleinkrafträder: Mofa und Moped brauchen ein Versicherungskennzeichen statt einer regulären Zulassung.
eVB online beantragen — in 4 Schritten
Der übliche Weg ist die Online-Beantragung. Nach dem Abschluss über den Vergleichsrechner erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung in der Regel direkt per E-Mail:
Fahrzeug auswählen
Auto, Motorrad, Moped, Transporter, Wohnmobil oder Kurzzeitkennzeichen
Daten eingeben
Fahrzeugschein, Personendaten und SF-Klasse
Tarif vergleichen
Zahlreiche Versicherer im direkten Vergleich
Nachweis erhalten
Per E-Mail oder SMS, direkt für die Zulassung verwendbar
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeit legt der jeweilige Versicherer fest — meist 3 bis 18 Monate, technisch höchstens 24 Monate. Die HUK24 etwa stellt den Nachweis für 18 Monate aus, viele Direktversicherer für 6 Monate. Nach Ablauf können Sie die Nummer nicht mehr verwenden — fordern Sie beim Versicherer eine neue an.
Gültigkeit nach Versicherer
| Versicherer | Gültigkeit des Nachweises |
|---|---|
| HUK-COBURG | 18 Monate |
| HUK24 | 18 Monate |
| CosmosDirekt | 18 Monate |
| Verti | 12 Monate |
| Allianz | 3 – 12 Monate |
| AXA | 6 Monate |
| DA Direkt | 6 Monate |
| DEVK | 6 Monate |
| ERGO | 6 Monate |
| GVV Direkt | max. 6 Monate |
| R+V | 6 Monate |
| VHV | 6 Monate |
| ADAC Autoversicherung | 3 – 6 Monate |
| Allianz Direct | 120 Tage (ca. 4 Monate) |
| Technisches Maximum (GDV Dienstleistungs-GmbH) | 24 Monate |
Stand: Juli 2026. Angaben laut Versicherer-Websites bzw. Vergleichsportalen, ohne Gewähr — maßgeblich ist immer die Auskunft des jeweiligen Versicherers. Unabhängig von der Frist ist jede Nummer nur einmal verwendbar; für eine weitere Zulassung stellt der Versicherer eine neue aus.
eVB-Nummer vs. Versicherungs-Doppelkarte
Vor der Einführung des elektronischen Nachweises im März 2008 wurde die Versicherungs-Doppelkarte verwendet — eine Papierkarte mit zwei Abschnitten. Der eine wurde bei der Zulassungsstelle eingereicht, der andere blieb beim Versicherungsnehmer. Das Verfahren war fehleranfällig: Karten gingen verloren, manuelle Bearbeitung kostete Zeit, Identitätsbetrug war einfacher.
| Merkmal | Doppelkarte (vor 2008) | eVB-Nummer (seit 2008) |
|---|---|---|
| Format | Papier, 2 Abschnitte | 7-stelliger Code, digital |
| Übermittlung | Postversand | Elektronisch per E-Mail / SMS |
| Verlustrisiko | Hoch | Praktisch null |
| Bearbeitungszeit | Tage | Sekunden |
| Fälschungssicherheit | Niedrig | Sehr hoch (zentrale GDV-Prüfung) |
Gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist § 49 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der 2023 neu gefassten Version. Danach ist bei der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht — und zwar durch eine Versicherungsbestätigung, die der Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Behörde übermittelt. Das gilt auch, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen wird. Die rein elektronische Übermittlung ist bereits seit dem 1. März 2008 Pflicht; sie hat die frühere Versicherungsdoppelkarte abgelöst.
Die Zuordnung der ersten zwei Zeichen eines Codes zu einem konkreten Versicherer wird durch die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) zentral verwaltet. Sie betreibt auch die Datenbank, über die Zulassungsstellen die Gültigkeit der Bestätigung in Echtzeit prüfen.