Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen oder verkaufen, ist ein Halterwechsel bei der Zulassungsstelle erforderlich. Dieser Prozess ist einfacher als viele denken und kann in vielen Fällen sogar online erledigt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt-für-Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Ablauf funktioniert und worauf Käufer und Verkäufer achten müssen.

Was ist ein Halterwechsel?

Ein Halterwechsel (auch Umschreibung genannt) ist die offizielle Übertragung eines Fahrzeugs von einem Halter auf einen anderen bei der Zulassungsstelle. Dabei wird der neue Halter in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Der Halterwechsel ist notwendig bei:

Verkauf eines Gebrauchtwagens
Privat oder an Händler
Schenkung an Familienmitglieder
Z.B. Eltern an Kinder
Überschreibung innerhalb der Familie
Z.B. von einem Ehepartner zum anderen
Erbschaft
Übernahme eines geerbten Fahrzeugs

Benötigte Unterlagen für den Halterwechsel

Unterlagen vom Verkäufer:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Original erforderlich
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Original, keine Kopie
Beide Kennzeichenschilder
Vorder- und Rückkennzeichen
HU-Prüfbericht (TÜV/DEKRA)
Falls innerhalb der letzten 2 Jahre durchgeführt
Kaufvertrag (empfohlen)
Zum Nachweis des Eigentumsübergangs

Unterlagen vom Käufer:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Reisepass: aktuelle Meldebestätigung
eVB-Nummer
Elektronische Versicherungsbestätigung
SEPA-Lastschriftmandat
Für den Einzug der Kfz-Steuer
Vollmacht (bei Vertretung)
Falls jemand anderes die Ummeldung durchführt

Drei Varianten: Wo melden Sie um?

Gleicher Zulassungsbezirk

Käufer und Verkäufer wohnen im selben Zulassungsbezirk

Kennzeichen kann behalten werden

Kosten: ca. 19€

Anderer Zulassungsbezirk

Käufer wohnt in anderem Zulassungsbezirk

Neue Kennzeichen erforderlich

Kosten: ca. 60-100€

Kennzeichen-Mitnahme

Seit 2015 bundesweit möglich

Altes Kennzeichen behaltbar

Kosten: ca. 40-70€

Schritt-für-Schritt: So läuft der Halterwechsel ab

Schritt 1: Fahrzeug abmelden (Verkäufer)

Der Verkäufer meldet das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle ab. Dies kann auch online erfolgen (bei Fahrzeugen ab 2015).

Schritt 2: Versicherung abschließen (Käufer)

Der Käufer schließt eine Kfz-Versicherung ab und erhält die eVB-Nummer. Dies kann vor dem Kauf erledigt werden.

Schritt 3: Unterlagen übergeben

Der Verkäufer übergibt dem Käufer alle benötigten Dokumente: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Bericht, Kennzeichen.

Schritt 4: Termin bei der Zulassungsstelle (Käufer)

Der Käufer vereinbart einen Termin bei seiner zuständigen Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug auf sich um.

Schritt 5: Neue Papiere erhalten

Sie erhalten eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrem Namen. Der Fahrzeugbrief (Teil II) wird aktualisiert.

Kosten im Überblick

LeistungKosten
Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirkca. 19€
Ummeldung in anderen Zulassungsbezirkca. 28€
Kennzeichenmitnahme (Gebühr)ca. 12,80€
Neue Kennzeichen (2 Stück)30-50€
Umweltplakette5-8€
Abmeldung durch Verkäuferca. 7€

Häufige Fragen zum Halterwechsel

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