Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und müssen das Fahrzeug jetzt auf Ihren Namen ummelden? Der Halterwechsel – auch Umschreibung genannt – ist in Deutschland Pflicht und muss unverzüglich nach dem Kauf erfolgen. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen, was der Halterwechsel kostet und welche Fristen Sie beachten müssen.

Was ist ein Halterwechsel?

Beim Halterwechsel wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf einen neuen Besitzer umgeschrieben. Das Fahrzeug erhält dabei neue Zulassungsbescheinigungen mit Ihren Daten. Je nach Situation gibt es verschiedene Varianten:

Im gleichen Bezirk

Käufer und Verkäufer wohnen im gleichen Zulassungsbezirk. Das Kennzeichen kann übernommen werden.

Aus anderem Bezirk

Das Fahrzeug kommt aus einem anderen Zulassungsbezirk. Kennzeichenwechsel möglich, aber nicht Pflicht.

Abgemeldetes Fahrzeug

Das Fahrzeug wurde vom Verkäufer abgemeldet. Sie müssen eine Neuzulassung durchführen.

Fristen beim Halterwechsel: Wie schnell muss ich ummelden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Halterwechsel unverzüglich nach dem Kauf erfolgen muss. Das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" – in der Praxis wird eine Frist von etwa einer Woche toleriert. Längere Verzögerungen können zu Problemen führen:

Risiken bei verspäteter Ummeldung

  • Bußgeld bis zu 70 Euro bei verspäteter Ummeldung
  • Der Verkäufer kann das Fahrzeug abmelden – dann dürfen Sie nicht mehr fahren
  • Bei Unfällen können versicherungsrechtliche Probleme entstehen
  • Strafzettel und Bußgelder gehen an den alten Halter

Vollständige Checkliste: Benötigte Unterlagen

Für den Halterwechsel benötigen Sie folgende Unterlagen. Fehlt etwas, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren – bereiten Sie sich also gut vor:

Checkliste: Was Sie beim Halterwechsel benötigen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung erforderlich
Neue eVB-Nummer (auf Ihren Namen)
Elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrer neuen Kfz-Versicherung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Original vom Verkäufer – keine Kopie!
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Original vom Verkäufer – Eigentumsnachsweis
Gültiger HU-Nachweis (TÜV/DEKRA)
Nicht älter als 2 Jahre – sonst ist eine neue HU erforderlich
SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Ihre Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
Alte Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)
Nur erforderlich, wenn Sie neue Kennzeichen möchten
Vollmacht (bei Vertretung)
Falls nicht der neue Halter persönlich erscheint

Wichtig: eVB-Nummer vorab besorgen

Die eVB-Nummer ist zwingend erforderlich für den Halterwechsel. Schließen Sie vor dem Termin bei der Zulassungsstelle eine Kfz-Versicherung ab und notieren Sie sich die 7-stellige eVB-Nummer. Über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie die eVB sofort per E-Mail.

Kennzeichen behalten oder wechseln?

Seit 2015 können Sie bei einem Halterwechsel das alte Kennzeichen des Vorbesitzers behalten – auch wenn Sie in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen. Das spart Kosten für neue Schilder. Sie haben folgende Optionen:

Kennzeichen übernehmen

Sie behalten das Kennzeichen des Verkäufers – auch bei unterschiedlichen Zulassungsbezirken.

Günstiger
Keine neuen Schilder

Neues Kennzeichen

Sie beantragen ein Kennzeichen aus Ihrem Zulassungsbezirk – ggf. mit Wunschkennzeichen.

Heimatkennzeichen
Wunschkennzeichen möglich

Schritt-für-Schritt: So läuft der Halterwechsel ab

Schritt 1: Fahrzeug kaufen und Unterlagen erhalten

Beim Kauf erhalten Sie vom Verkäufer: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Nachweis und ggf. die Kennzeichen.

Schritt 2: Kfz-Versicherung abschließen

Vergleichen Sie Tarife und schließen Sie eine Versicherung ab. Sie erhalten Ihre eVB-Nummer sofort.

Schritt 3: Termin bei der Zulassungsstelle

Vereinbaren Sie online einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Schritt 4: Unterlagen vorlegen und Gebühren zahlen

Am Schalter werden Ihre Unterlagen geprüft. Sie zahlen die Gebühren bar oder per EC-Karte.

Schritt 5: Neue Zulassungsbescheinigungen erhalten

Sie erhalten neue Zulassungsbescheinigungen auf Ihren Namen. Bei neuen Kennzeichen: Schilder prägen lassen und stempeln.

Kosten des Halterwechsels 2026

Die Kosten für einen Halterwechsel setzen sich aus Behördengebühren und ggf. Kosten für neue Kennzeichen zusammen:

LeistungKosten
Ummeldung (mit Kennzeichenübernahme) ca. 17 - 27 €
Ummeldung (mit neuem Kennzeichen) ca. 25 - 35 €
Neue Kennzeichen (2 Stück, Standard) ca. 20 - 40 €
Wunschkennzeichen (Reservierung) 10,20 - 12,80 €
Umweltplakette (falls noch nicht vorhanden) 5 - 8 €
Gesamtkosten (mit neuem Kennzeichen) ca. 50 - 95 €
Gesamtkosten (mit Kennzeichenübernahme) ca. 17 - 35 €

Häufige Fragen zum Halterwechsel

Häufige Fehler beim Halterwechsel vermeiden

Das sollten Sie vermeiden

  • Ummeldung aufschieben (Bußgeld droht!)
  • Ohne eVB-Nummer zur Zulassungsstelle
  • Kopien statt Originale mitbringen
  • Mit abgelaufener HU zur Ummeldung
  • IBAN für Kfz-Steuer vergessen

So machen Sie es richtig

  • Innerhalb einer Woche ummelden
  • Vorab Versicherung abschließen und eVB holen
  • Alle Original-Dokumente mitnehmen
  • HU vor dem Kauf prüfen lassen
  • Online-Termin vereinbaren

Schlagwörter:

Halterwechsel
Gebrauchtwagen
Ummeldung
Dokumente

Artikel teilen

Jetzt eVB-Nummer holen

Vergleichen Sie Versicherungen und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort.

Zum Vergleichsrechner