eVB-Nummer abgelaufen: So beantragen Sie eine neue – Titelbild des Ratgeber-Artikels
Versicherung

eVB-Nummer abgelaufen: So beantragen Sie eine neue

25. Januar 2026
Aktualisiert: 26. Oktober 2026
4 Min. Lesezeit

Ihre eVB-Nummer ist abgelaufen und Sie müssen Ihr Fahrzeug zeitnah zulassen oder ummelden? Die Beschaffung einer neuen elektronischen Versicherungsbestätigung ist in der Regel ohne großen Aufwand möglich. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum diese Nachweise ablaufen, wie lange sie gültig sind und wie Sie zeitnah eine neue erhalten – auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Warum laufen eVB-Nummern ab?

Die Versicherungsbestätigung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, um sicherzustellen, dass die Versicherung zum Zulassungszeitpunkt aktuell ist. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest, meist 3 bis 18 Monate; technisch höchstens 24 Monate (GDV Dienstleistungs-GmbH). Das genaue Ablaufdatum steht in der Bestätigung selbst.

Betrieben wird das Verfahren von der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL). Jede Nummer besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern; die ersten beiden Zeichen stehen für den Kfz-Versicherer. Gleich wie lange sie gilt: Eine Nummer lässt sich nur einmal verwenden. Wer nach einer Zulassung einen zweiten Vorgang bei der Zulassungsstelle erledigen muss, braucht deshalb eine neue Bestätigung.

Quelle: GDV (Die Versicherer): Was ist eine eVB-Nummer?, abgerufen 10/2026.

Gültigkeit der eVB bei ausgewählten Versicherern

Die folgende Übersicht nennt ausschließlich Angaben, die die Versicherer selbst auf ihren Internetseiten machen. Sie ist eine Auswahl ohne Wertung; maßgeblich ist immer das Ablaufdatum in Ihrer eigenen Bestätigung.

VersichererGültigkeit laut VersichererQuelle
HUK-COBURG / HUK2418 Monate ab Ausstelldatumhuk.de, abgerufen 10/2026
Allianzdrei bis zwölf Monateallianz.de, abgerufen 10/2026
VHVsechs Monate nach Ausstellungvhv.de, abgerufen 10/2026
DA Direktsechs Monateda-direkt.de, abgerufen 10/2026

Versicherer können ihre Fristen jederzeit ändern. Die Angaben geben den Stand der genannten Seiten im Oktober 2026 wieder.

SituationWorauf Sie achten sollten
NeuzulassungFrist läuft ab Ausstellung — Zulassungstermin rechtzeitig planen
HalterwechselNach dem Kauf zeitnah ummelden, nicht auf Vorrat anfordern
WiederzulassungNach der Außerbetriebsetzung eine neue Bestätigung anfordern, wenn die alte abgelaufen ist
SaisonkennzeichenBestätigung erst kurz vor Saisonbeginn anfordern

Gültigkeit individuell prüfen

Die genaue Gültigkeitsdauer steht in der E-Mail oder SMS, die Sie mit der Nummer erhalten haben. Bei Unsicherheit fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach – meist können Sie dies online im Kundenbereich einsehen.

Rechtsgrundlage: Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung

Dass die Zulassungsstelle eine gültige Bestätigung verlangt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Der Halter eines Fahrzeugs mit Standort im Inland muss eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abschließen und aufrechterhalten.
§ 1 PflVG – Versicherungspflicht
Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht (oder eine Einzelgenehmigung hat) und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG besteht.
§ 3 Abs. 1 FZV – Voraussetzung der Zulassung
Der Nachweis ist durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen, auch bei der Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung. Der Versicherer übermittelt sie über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde oder hält sie dort zum Abruf bereit.
§ 49 FZV – Versicherungsnachweis

Die Bestätigung muss unter anderem Namen und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, die Nummer des Versicherungsscheins oder der Bestätigung sowie Namen und Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten (§ 49 Abs. 2 FZV). Ist sie abgelaufen, liegt kein gültiger Nachweis vor, und die Zulassung kann nicht erteilt werden.

Quellen: § 1 PflVG; § 3 FZV; § 49 FZV (gesetze-im-internet.de), abgerufen 10/2026.

Wege zu einer neuen Versicherungsbestätigung im Vergleich

Je nachdem, wie dringend Sie den neuen Nachweis benötigen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:

Online-Portal

Anforderung im Kundenkonto

Kundenkonto

Sofern Ihr Versicherer es anbietet

Telefonhotline

Direkt mit Berater sprechen

Servicenummer

Während Geschäftszeiten

E-Mail/Post

Schriftliche Anforderung

Schriftlich

Abhängig von Bearbeitungszeit

Schritt-für-Schritt: Neue eVB-Nummer online anfordern

Schritt 1: Versicherungs-Portal aufrufen

Loggen Sie sich im Online-Portal Ihrer Versicherung ein. Alternativ nutzen Sie einen Online-Vergleichsrechner für einen neuen Abschluss.

Schritt 2: Fahrzeugdaten eingeben

Geben Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder Kennzeichen ein. Bei einem bestehenden Vertrag kennt der Versicherer die Fahrzeugdaten bereits.

Schritt 3: Neue Nummer erhalten

Der neue 7-stellige Code wird in der Regel direkt auf dem Bildschirm angezeigt und per E-Mail oder SMS an Sie geschickt.

Schritt 4: Zur Zulassungsstelle

Notieren Sie sich den Code oder zeigen Sie die E-Mail vor. Die Zulassungsstelle prüft die Nummer elektronisch.

eVB-Nummer verloren oder vergessen: so fordern Sie sie erneut an

Nicht immer ist der Nachweis abgelaufen. Häufig ist die E-Mail gelöscht, die SMS nicht mehr auffindbar oder der Zettel mit dem Code verlegt. In diesem Fall wenden Sie sich an den Versicherer, der die Bestätigung ausgestellt hat. Die Versicherer nennen dafür mehrere Wege: die Anforderung online oder per Telefon, den Abruf im Kundenportal und die Anforderung per Post.

Postfach durchsuchen

Suchen Sie zuerst nach dem Namen des Versicherers, auch im Spam-Ordner und in archivierten Nachrichten.

Kundenkonto

Haben Sie ein Online-Konto beim Versicherer, finden Sie die Nummer je nach Anbieter bei den Vertragsdokumenten oder können sie dort erneut abrufen.

Hotline oder E-Mail

Ohne Kundenkonto hilft der Kundenservice weiter. Die Kontaktdaten stehen in den Antragsunterlagen und auf der Internetseite des Versicherers.

Halten Sie für die Anfrage Ihre Kontaktdaten, die Antrags- oder Versicherungsscheinnummer (falls vorhanden) und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bereit. Ob der Versicherer Ihnen die bisherige Nummer erneut mitteilt oder eine neue ausstellt, entscheidet er selbst; fragen Sie im Zweifel ausdrücklich nach dem Ablaufdatum.

Wichtig ist der Unterschied zwischen „verloren" und „verbraucht": Wurde die Nummer bereits für eine Zulassung genutzt, ist sie erledigt, denn sie lässt sich nur einmal verwenden. Für einen weiteren Vorgang bei der Zulassungsstelle brauchen Sie dann eine neue Bestätigung.

Quellen: GDV (Die Versicherer) (Anforderung online oder per Telefon, einmalige Verwendung); Allianz (Anforderung per Post, Abruf im Kundenportal), abgerufen 10/2026.

Sonderfälle und Problemlösungen

Das sollten Sie vermeiden

Zu lange warten
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Nachweises rechtzeitig vor dem Zulassungstermin. Eine spontane Beschaffung am Schalter ist nicht möglich.
Alte Nummer verwenden
Die Zulassungsstelle prüft elektronisch, ob der Nachweis noch gültig ist. Eine abgelaufene Nummer wird dabei erkannt und abgelehnt.
Ohne Versicherung fahren
Auch wenn die Bestätigung abgelaufen ist, gilt Ihre Versicherung weiter – aber nur für bereits zugelassene Fahrzeuge. Bei Neuzulassung müssen Sie die neue Nummer vorlegen.

Zugelassen, aber kein Vertrag: was dann gilt

Mit der Verwendung der Bestätigung bei der Zulassung entsteht in der Regel ein vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Was geschieht, wenn daraus kein dauerhafter Vertrag wird, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Lesen Sie daher die Bedingungen Ihres Anbieters zum vorläufigen Versicherungsschutz. Zur Orientierung ein Beispiel aus den Bedingungen der Cosmos Versicherung (Stand September 2026):

Fälligkeit des Erstbeitrags
Der erste Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen. Mit der Zahlung geht der vorläufige in den endgültigen Schutz über.
Rückwirkender Wegfall
Wurde der Antrag unverändert angenommen und der Erstbeitrag nicht unverzüglich bezahlt, entfällt der vorläufige Schutz rückwirkend; es besteht dann von Anfang an kein Versicherungsschutz. Das gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung und anteiliger Beitrag
Beide Seiten können den vorläufigen Schutz jederzeit kündigen; eine Kündigung des Versicherers wird zwei Wochen nach Zugang wirksam. Endet der Schutz vorzeitig durch Kündigung oder Widerruf, steht dem Versicherer für diesen Zeitraum ein der Laufzeit entsprechender Teil des Beitrags zu.

Gegenüber Unfallgeschädigten endet der Schutz nicht sofort: Der Versicherer kann der Zulassungsbehörde anzeigen, dass keine Haftpflichtversicherung mehr besteht (§ 51 Abs. 1 FZV). Gegenüber Dritten wirkt das Ende des Versicherungsverhältnisses erst einen Monat nach dieser Anzeige (§ 117 Abs. 2 VVG). Die Zulassungsbehörde setzt das Fahrzeug nach einer solchen Anzeige unverzüglich außer Betrieb (§ 51 Abs. 4 FZV). Als Halter sind Sie selbst verpflichtet, ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen (§ 51 Abs. 3 FZV). Ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Versicherung zu gebrauchen, ist verboten (§ 6 Abs. 1 PflVG).

Praktisch heißt das: Wenn Sie sich nach der Zulassung für einen anderen Anbieter entscheiden, sollte der neue Vertrag lückenlos anschließen, und die Beiträge für den vorläufigen Zeitraum sollten Sie nicht ignorieren.

Quellen: CosmosDirekt: Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (VWK 844, 09.26), Ziffern 1.3 bis 1.7; § 51 FZV; § 117 VVG; § 6 PflVG, abgerufen 10/2026.

Hinweise für den Eilfall

Vorgehen im Eilfall

Wenn Sie den abgelaufenen Nachweis erst am Zulassungsschalter bemerken:

  1. Smartphone nutzen und Online-Portal aufrufen
  2. Neue Versicherungsbestätigung anfordern, sofern Ihr Versicherer das online anbietet
  3. Zurück in die Warteschlange
  4. Mit neuer Nummer zur Zulassung

Vorbeugung

So vermeiden Sie abgelaufene Nachweise:

  • Gültigkeitsdatum im Kalender notieren
  • Termin bei Zulassungsstelle frühzeitig buchen
  • Bei Verzögerungen rechtzeitig neue Nummer anfordern
  • E-Mail mit der Nummer archivieren

Häufige Fragen zu abgelaufenen eVB-Nummern

eVB-Nummer über den Tarifvergleich

Vergleichen Sie Kfz-Versicherungen online. Nach dem Abschluss erhalten Sie die Versicherungsbestätigung in der Regel direkt per E-Mail.

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Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen:

Fehler gefunden? Hinweise an die im Impressum genannte Adresse.

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