Ihre eVB-Nummer ist abgelaufen und Sie müssen Ihr Fahrzeug zeitnah zulassen oder ummelden? Die Beschaffung einer neuen elektronischen Versicherungsbestätigung ist in der Regel ohne großen Aufwand möglich. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum diese Nachweise ablaufen, wie lange sie gültig sind und wie Sie zeitnah eine neue erhalten – auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Warum laufen eVB-Nummern ab?
Die Versicherungsbestätigung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, um sicherzustellen, dass die Versicherung zum Zulassungszeitpunkt aktuell ist. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest, meist 3 bis 18 Monate; technisch höchstens 24 Monate (GDV Dienstleistungs-GmbH). Das genaue Ablaufdatum steht in der Bestätigung selbst.
Betrieben wird das Verfahren von der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL). Jede Nummer besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern; die ersten beiden Zeichen stehen für den Kfz-Versicherer. Gleich wie lange sie gilt: Eine Nummer lässt sich nur einmal verwenden. Wer nach einer Zulassung einen zweiten Vorgang bei der Zulassungsstelle erledigen muss, braucht deshalb eine neue Bestätigung.
Quelle: GDV (Die Versicherer): Was ist eine eVB-Nummer?, abgerufen 10/2026.
Gültigkeit der eVB bei ausgewählten Versicherern
Die folgende Übersicht nennt ausschließlich Angaben, die die Versicherer selbst auf ihren Internetseiten machen. Sie ist eine Auswahl ohne Wertung; maßgeblich ist immer das Ablaufdatum in Ihrer eigenen Bestätigung.
| Versicherer | Gültigkeit laut Versicherer | Quelle |
|---|---|---|
| HUK-COBURG / HUK24 | 18 Monate ab Ausstelldatum | huk.de, abgerufen 10/2026 |
| Allianz | drei bis zwölf Monate | allianz.de, abgerufen 10/2026 |
| VHV | sechs Monate nach Ausstellung | vhv.de, abgerufen 10/2026 |
| DA Direkt | sechs Monate | da-direkt.de, abgerufen 10/2026 |
Versicherer können ihre Fristen jederzeit ändern. Die Angaben geben den Stand der genannten Seiten im Oktober 2026 wieder.
| Situation | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Neuzulassung | Frist läuft ab Ausstellung — Zulassungstermin rechtzeitig planen |
| Halterwechsel | Nach dem Kauf zeitnah ummelden, nicht auf Vorrat anfordern |
| Wiederzulassung | Nach der Außerbetriebsetzung eine neue Bestätigung anfordern, wenn die alte abgelaufen ist |
| Saisonkennzeichen | Bestätigung erst kurz vor Saisonbeginn anfordern |
Gültigkeit individuell prüfen
Die genaue Gültigkeitsdauer steht in der E-Mail oder SMS, die Sie mit der Nummer erhalten haben. Bei Unsicherheit fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach – meist können Sie dies online im Kundenbereich einsehen.
Rechtsgrundlage: Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung
Dass die Zulassungsstelle eine gültige Bestätigung verlangt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Die Bestätigung muss unter anderem Namen und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, die Nummer des Versicherungsscheins oder der Bestätigung sowie Namen und Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten (§ 49 Abs. 2 FZV). Ist sie abgelaufen, liegt kein gültiger Nachweis vor, und die Zulassung kann nicht erteilt werden.
Quellen: § 1 PflVG; § 3 FZV; § 49 FZV (gesetze-im-internet.de), abgerufen 10/2026.
Wege zu einer neuen Versicherungsbestätigung im Vergleich
Je nachdem, wie dringend Sie den neuen Nachweis benötigen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:
Online-Portal
Anforderung im Kundenkonto
Kundenkonto
Sofern Ihr Versicherer es anbietet
Telefonhotline
Direkt mit Berater sprechen
Servicenummer
Während Geschäftszeiten
E-Mail/Post
Schriftliche Anforderung
Schriftlich
Abhängig von Bearbeitungszeit
Schritt-für-Schritt: Neue eVB-Nummer online anfordern
Loggen Sie sich im Online-Portal Ihrer Versicherung ein. Alternativ nutzen Sie einen Online-Vergleichsrechner für einen neuen Abschluss.
Geben Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder Kennzeichen ein. Bei einem bestehenden Vertrag kennt der Versicherer die Fahrzeugdaten bereits.
Der neue 7-stellige Code wird in der Regel direkt auf dem Bildschirm angezeigt und per E-Mail oder SMS an Sie geschickt.
Notieren Sie sich den Code oder zeigen Sie die E-Mail vor. Die Zulassungsstelle prüft die Nummer elektronisch.
eVB-Nummer verloren oder vergessen: so fordern Sie sie erneut an
Nicht immer ist der Nachweis abgelaufen. Häufig ist die E-Mail gelöscht, die SMS nicht mehr auffindbar oder der Zettel mit dem Code verlegt. In diesem Fall wenden Sie sich an den Versicherer, der die Bestätigung ausgestellt hat. Die Versicherer nennen dafür mehrere Wege: die Anforderung online oder per Telefon, den Abruf im Kundenportal und die Anforderung per Post.
Postfach durchsuchen
Suchen Sie zuerst nach dem Namen des Versicherers, auch im Spam-Ordner und in archivierten Nachrichten.
Kundenkonto
Haben Sie ein Online-Konto beim Versicherer, finden Sie die Nummer je nach Anbieter bei den Vertragsdokumenten oder können sie dort erneut abrufen.
Hotline oder E-Mail
Ohne Kundenkonto hilft der Kundenservice weiter. Die Kontaktdaten stehen in den Antragsunterlagen und auf der Internetseite des Versicherers.
Halten Sie für die Anfrage Ihre Kontaktdaten, die Antrags- oder Versicherungsscheinnummer (falls vorhanden) und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bereit. Ob der Versicherer Ihnen die bisherige Nummer erneut mitteilt oder eine neue ausstellt, entscheidet er selbst; fragen Sie im Zweifel ausdrücklich nach dem Ablaufdatum.
Wichtig ist der Unterschied zwischen „verloren" und „verbraucht": Wurde die Nummer bereits für eine Zulassung genutzt, ist sie erledigt, denn sie lässt sich nur einmal verwenden. Für einen weiteren Vorgang bei der Zulassungsstelle brauchen Sie dann eine neue Bestätigung.
Quellen: GDV (Die Versicherer) (Anforderung online oder per Telefon, einmalige Verwendung); Allianz (Anforderung per Post, Abruf im Kundenportal), abgerufen 10/2026.
Sonderfälle und Problemlösungen
Das sollten Sie vermeiden
Zugelassen, aber kein Vertrag: was dann gilt
Mit der Verwendung der Bestätigung bei der Zulassung entsteht in der Regel ein vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Was geschieht, wenn daraus kein dauerhafter Vertrag wird, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Lesen Sie daher die Bedingungen Ihres Anbieters zum vorläufigen Versicherungsschutz. Zur Orientierung ein Beispiel aus den Bedingungen der Cosmos Versicherung (Stand September 2026):
Gegenüber Unfallgeschädigten endet der Schutz nicht sofort: Der Versicherer kann der Zulassungsbehörde anzeigen, dass keine Haftpflichtversicherung mehr besteht (§ 51 Abs. 1 FZV). Gegenüber Dritten wirkt das Ende des Versicherungsverhältnisses erst einen Monat nach dieser Anzeige (§ 117 Abs. 2 VVG). Die Zulassungsbehörde setzt das Fahrzeug nach einer solchen Anzeige unverzüglich außer Betrieb (§ 51 Abs. 4 FZV). Als Halter sind Sie selbst verpflichtet, ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen (§ 51 Abs. 3 FZV). Ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Versicherung zu gebrauchen, ist verboten (§ 6 Abs. 1 PflVG).
Praktisch heißt das: Wenn Sie sich nach der Zulassung für einen anderen Anbieter entscheiden, sollte der neue Vertrag lückenlos anschließen, und die Beiträge für den vorläufigen Zeitraum sollten Sie nicht ignorieren.
Quellen: CosmosDirekt: Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (VWK 844, 09.26), Ziffern 1.3 bis 1.7; § 51 FZV; § 117 VVG; § 6 PflVG, abgerufen 10/2026.
Hinweise für den Eilfall
Vorgehen im Eilfall
Wenn Sie den abgelaufenen Nachweis erst am Zulassungsschalter bemerken:
- Smartphone nutzen und Online-Portal aufrufen
- Neue Versicherungsbestätigung anfordern, sofern Ihr Versicherer das online anbietet
- Zurück in die Warteschlange
- Mit neuer Nummer zur Zulassung
Vorbeugung
So vermeiden Sie abgelaufene Nachweise:
- Gültigkeitsdatum im Kalender notieren
- Termin bei Zulassungsstelle frühzeitig buchen
- Bei Verzögerungen rechtzeitig neue Nummer anfordern
- E-Mail mit der Nummer archivieren
Häufige Fragen zu abgelaufenen eVB-Nummern
eVB-Nummer über den Tarifvergleich
Vergleichen Sie Kfz-Versicherungen online. Nach dem Abschluss erhalten Sie die Versicherungsbestätigung in der Regel direkt per E-Mail.
Versicherung vergleichenQuellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen:
- § 49 FZV – Versicherungsnachweis (elektronische Versicherungsbestätigung)
- § 1 PflVG – Versicherungspflicht des Fahrzeughalters
- Die Versicherer (GDV): Was ist eine eVB-Nummer?
Fehler gefunden? Hinweise an die im Impressum genannte Adresse.



