Sie haben ein Fahrzeug im Ausland gekauft oder kehren mit Ihrem ausländischen Auto nach Deutschland zurück? Die Zulassung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland unterliegt klaren Regeln und Fristen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, benötigten Dokumente und den genauen Ablauf der Ummeldung.
Wann muss ein ausländisches Fahrzeug umgemeldet werden?
Die Ummeldepflicht hängt von Ihrem Wohnsitz und der Nutzungsdauer ab. Es gibt verschiedene Szenarien:
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Standard-Unterlagen (immer erforderlich):
Zusätzliche Unterlagen je nach Herkunft:
Schritt-für-Schritt: Auslandsfahrzeug zulassen
Bei EU-Fahrzeugen benötigen Sie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vom Hersteller. Diese können Sie beim Händler oder direkt beim Importeur anfordern (Kosten: 100-300€, Lieferzeit: 1-3 Wochen).
Nutzen Sie Ausfuhrkennzeichen oder einen Transportdienst. Bei Selbstüberführung: Internationale Versicherung (Grüne Karte) nicht vergessen!
In Deutschland ist eine neue HU erforderlich, auch wenn im Ausland gerade bestanden. Vereinbaren Sie einen Termin bei TÜV/DEKRA. Kosten: ca. 100-150€.
Schließen Sie eine deutsche Kfz-Versicherung ab und erhalten Sie die eVB-Nummer. Die ausländische Versicherung erlischt mit der Abmeldung.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Bringen Sie alle Unterlagen mit. Die Bearbeitung dauert 30-60 Minuten.
Nach der Zulassung erhalten Sie die deutschen Fahrzeugpapiere. Lassen Sie die Kennzeichen prägen (ca. 30-50€) und bringen Sie diese an. Fertig!
Kosten für die Zulassung eines Auslandsfahrzeugs
| Position | Kosten | Hinweise |
|---|---|---|
| COC-Papiere | 100-300€ | Bei EU-Fahrzeugen erforderlich |
| Vollabnahme-Gutachten | 500-1.500€ | Nur bei Nicht-EU oder ohne COC |
| Übersetzung Papiere | 50-150€ | Bei Nicht-EU-Ländern |
| Hauptuntersuchung (HU) | 100-150€ | Immer erforderlich |
| Zulassungsgebühr | 26-30€ | Behördengebühr |
| Kennzeichen (2 Stück) | 30-50€ | Prägung beim Schilderdienst |
| Einfuhrumsatzsteuer | 19% vom Kaufpreis | Bei Neukauf in EU |
| Zoll | 10% + 19% USt | Bei Import aus Nicht-EU |
Beispielrechnung
EU-Gebrauchtwagen (10.000€): COC 200€ + HU 120€ + Zulassung 30€ + Kennzeichen 40€ = 390€ Gesamtkosten
EU-Neuwagen (30.000€): Zusätzlich 19% USt = 5.700€ + 390€ = 6.090€ Gesamtkosten