Ein Saisonkennzeichen ist die ideale Lösung für Motorradfahrer, die ihr Bike nur in den warmen Monaten nutzen. Mit dieser speziellen Zulassungsart können Sie bis zu 45% bei Kfz-Steuer und Versicherung sparen – ganz legal und ohne jährlichen Aufwand für An- und Abmeldung. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Kosten und den optimalen Zulassungszeitraum für Ihr Motorrad.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen erlaubt es Ihnen, Ihr Motorrad nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zuzulassen. Die Zulassungsdauer kann zwischen 2 und 11 Monaten liegen und wird auf dem Kennzeichen selbst vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet – ohne dass Sie zur Zulassungsstelle müssen.
Der Saisonzeitraum wird durch zwei Zahlen rechts auf dem Kennzeichen angegeben. Diese zeigen den Beginn- und Endmonat an. Das Kennzeichen ist dann jeweils vom ersten Tag des Anfangsmonats bis zum letzten Tag des Endmonats gültig.
Beispiel: Kennzeichen mit "04-10"
Das Fahrzeug ist vom 1. April bis 31. Oktober zugelassen. In dieser Zeit dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen und parken. Vom 1. November bis 31. März ist das Fahrzeug automatisch stillgelegt.
Der optimale Saisonzeitraum für Motorräder
Die Wahl des richtigen Zeitraums hängt von Ihrem Fahrverhalten und der Region ab, in der Sie leben. Hier sind die beliebtesten Optionen:
| Zeitraum | Monate | Geeignet für |
|---|---|---|
| März - Oktober | 8 Monate | Gelegenheitsfahrer, milde Regionen |
| April - Oktober | 7 Monate | Beliebteste Wahl für Motorradfahrer |
| April - September | 6 Monate | Schönwetterfahrer, maximale Ersparnis |
| März - November | 9 Monate | Vielfahrer, bergige Regionen |
Unser Tipp: April bis Oktober
Der 7-monatige Zeitraum von April bis Oktober bietet das beste Verhältnis zwischen Fahrzeit und Ersparnis. Sie haben die komplette Hauptsaison abgedeckt und sparen dennoch 5 Monate an Steuern und Versicherungsbeiträgen.
Kostenersparnis mit dem Saisonkennzeichen
Die Ersparnis durch ein Saisonkennzeichen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der anteiligen Kfz-Steuer und den reduzierten Versicherungsbeiträgen.
Kfz-Steuer
Sie zahlen nur für die Monate, in denen das Fahrzeug zugelassen ist
Bis zu 42% Ersparnis
bei 7-Monats-Saison
Versicherung
Viele Versicherer bieten Saisonrabatte zwischen 10-20%
Bis zu 45% Ersparnis
kombiniert mit Saisonrabatt
Rechenbeispiel: Ersparnis bei einem Motorrad (125ccm)
| Kostenart | Ganzjährig | Saison (Apr-Okt) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Kfz-Steuer | ca. 30 € | ca. 18 € | 12 € |
| Haftpflichtversicherung | ca. 80 € | ca. 55 € | 25 € |
| Teilkasko | ca. 40 € | ca. 28 € | 12 € |
| Gesamt | 150 € | 101 € | 49 € (33%) |
Benötigte Unterlagen für das Saisonkennzeichen
Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für eine reguläre Zulassung:
Schritt-für-Schritt: Saisonkennzeichen beantragen
Wählen Sie eine Motorradversicherung und geben Sie den gewünschten Saisonzeitraum an. Sie erhalten Ihre eVB-Nummer.
Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin. Viele Zulassungsstellen erfordern dies mittlerweile.
Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit. Der Sachbearbeiter trägt die Saison-Angaben ein.
Lassen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Schilderpräger anfertigen. Die Saisonangabe (z.B. 04-10) wird rechts auf dem Schild angebracht.
Das Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle gestempelt. Ab dem ersten Tag des Saisonbeginns können Sie losfahren.
Kosten für das Saisonkennzeichen 2026
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Zulassungsgebühr (Neuzulassung) | ca. 27 € |
| Zulassungsgebühr (Ummeldung) | ca. 19 - 28 € |
| Kennzeichenpaar (Standard) | ca. 20 - 35 € |
| Wunschkennzeichen (optional) | 10,20 - 12,80 € |
| Gesamt (Neuzulassung mit Kennzeichen) | ca. 47 - 75 € |
Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen
Wichtige Hinweise und Regeln
Das ist verboten
- Fahren außerhalb der Saison (auch kurze Strecken)
- Parken auf öffentlichen Straßen in der Ruhezeit
- Fahrt zur Werkstatt außerhalb der Saison
- Überziehen des Saisonendes (z.B. bis 1. November bei Saison bis Oktober)
Das ist erlaubt
- Unbegrenzte Nutzung während der Saison
- Abstellen auf Privatgrund während der Ruhezeit
- Wartungsarbeiten in der Garage während der Ruhezeit
- Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel