E-Auto versichern: Akku, Wallbox und Kfz-Steuer – Titelbild des Ratgeber-Artikels
Versicherung

E-Auto versichern: Akku, Wallbox und Kfz-Steuer

13. Oktober 2026
7 Min. Lesezeit

Ein Stromer kostet in der Anschaffung oft mehr als ein vergleichbarer Verbrenner, und der größte Einzelposten steckt im Unterboden: die Hochvoltbatterie. Deshalb kommt es beim Versichern eines Elektroautos weniger auf den Werbebegriff „E-Auto-Tarif" an als auf die konkreten Leistungen für Akku, Ladekabel und Elektronik. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie im Bedingungswerk achten sollten, wie Typklassen bei E-Autos ausfallen und was steuerlich gilt.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Was beim Stromer gilt

Die Grundstruktur ist dieselbe wie beim Benziner oder Diesel. Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht, die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer bezahlt. Das eigene Fahrzeug und damit auch der Akku sind erst über eine Kasko abgesichert. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) ist die Batterie als Fahrzeugteil in der Kaskoversicherung eingeschlossen. Welche Ursachen genau gedeckt sind, regelt jedoch jeder Tarif anders.

BausteinWas er beim E-Auto typischerweise abdeckt
Kfz-Haftpflicht Schäden an fremden Fahrzeugen, Sachen und Personen; Pflicht für jede Zulassung
Teilkasko u. a. Diebstahl (je nach Tarif auch des Ladekabels), Brand, Wildunfall, Sturm, Hagel, Überspannung durch Blitz, Tierbiss und je nach Tarif Kurzschluss-Folgeschäden
Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus; in höheren Tarifen oft eine Allgefahrendeckung für den Akku

Den grundsätzlichen Unterschied der beiden Kaskoarten erklärt unser Ratgeber Teilkasko oder Vollkasko. Für Neuwagen und junge Gebrauchte mit Elektroantrieb lohnt sich die Vollkasko besonders häufig, weil schon ein kleiner Unfall mit beschädigter Batterie teuer werden kann.

Akku-Schutz: die wichtigsten Klauseln

Die Hochvoltbatterie ist das Bauteil, bei dem sich gute und schwache Tarife am deutlichsten unterscheiden. Prüfen Sie im Bedingungswerk vor allem diese Punkte:

Allgefahrendeckung für den Akku
Versichert die Batterie gegen alle Ereignisse, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, statt nur gegen eine Liste benannter Gefahren
Kurzschluss-Folgeschäden
Ein Kurzschluss in der Verkabelung kann teure Bauteile beschädigen; viele Tarife deckeln die Leistung dafür
Tierbiss an Hochvoltkabeln
Wichtig sind die Folgeschäden, nicht nur das angeknabberte Kabel selbst
Überspannung durch Blitz
Relevant vor allem, wenn das Auto bei Gewitter an der Ladestation hängt
Kein Abzug wegen Akku-Alter
Gute Tarife ersetzen die Batterie, ohne das Alter anzurechnen

Als Orientierung empfehlen die HUK-COBURG und der Bund der Versicherten, Kurzschluss- und Tierbiss-Folgeschäden in der Teilkasko jeweils mit mindestens 20.000 Euro abzusichern. Manche Tarife leisten hier unbegrenzt, andere nur wenige tausend Euro. Nicht versichert sind in aller Regel Verschleiß und der schleichende Kapazitätsverlust der Batterie durch Alterung; dafür ist die Herstellergarantie zuständig. Bedienfehler, etwa eine Tiefentladung, sind nur in manchen Tarifen eingeschlossen.

Wallbox und Ladekabel mitversichern

Beim Laden trennen sich die Zuständigkeiten. Das mobile Ladekabel gilt oft als Zubehör des Autos: Diebstahl und Tierbiss sind in vielen Teilkasko-Tarifen eingeschlossen, teils aber nur, wenn der Schaden beim Laden entsteht. Ein in der Garage gelagertes Ersatzkabel ist dann nicht automatisch gedeckt.

Die Wallbox ist dagegen in der Regel kein Teil der Kfz-Police. Fest installierte Ladestationen fallen meist unter die Wohngebäudeversicherung, frei stehende oder mobile Lösungen eher unter die Hausratversicherung. Laut HUK-COBURG lässt sich das Risiko je nach Anbieter über Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung abdecken. Als Mieter klären Sie zuerst, wem die Wallbox gehört. Und wer die eigene Station Nachbarn oder Gästen zur Verfügung stellt, sollte zusätzlich die private Haftpflicht prüfen.

Typklassen: Wie teuer sind E-Autos in der Versicherung?

Wie bei jedem Pkw richtet sich der Beitrag nach der Typklasse des Modells, der Regionalklasse Ihres Wohnorts und Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Die Antriebsart allein spielt bei der Typklasse keine Rolle, entscheidend ist die Schadenbilanz des jeweiligen Modells. Für 2027 reichen die Typklassen in der Haftpflicht von 10 bis 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34.

Einen direkten Vergleich hat der GDV im August 2025 veröffentlicht: Für 53 Elektro-Modellreihen und ähnliche Verbrenner zeigte sich, dass E-Autos in der Vollkasko 10 bis 15 Prozent seltener Schäden melden, die einzelnen Schäden aber 15 bis 20 Prozent teurer sind. Im Vorjahr lag der Abstand bei der Schadenhöhe noch bei 20 bis 25 Prozent. Beide Antriebsarten nähern sich also an. Einzelne Modelle können trotzdem kräftig nach oben oder unten rutschen, deshalb lohnt der Blick auf die konkrete Einstufung über die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein.

Quellen: GDV-Studie E-Autos und Verbrenner (Stand: 13.08.2025); Typklassen-Spannen laut GDV-Typklassenstatistik 2027 (veröffentlicht am 30.09.2026).

Kfz-Steuer: Befreiung bis längstens 2035

Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde der Stichtag für die Erstzulassung um fünf Jahre verschoben; der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Zuvor galt die Befreiung nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025.

Erstzulassungvom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030
Dauerzehn Jahre ab Erstzulassung
Spätestes Ende31. Dezember 2035, auch wenn die zehn Jahre noch nicht um sind
Halterwechsel Eine laufende Befreiung geht auf den neuen Halter über; sie wird pro Fahrzeug nur einmal gewährt
Danach Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht, für E-Autos um 50 Prozent ermäßigt

Ein Beispiel: Wird ein neues E-Auto im Herbst 2030 zugelassen, ist es nur gut fünf Jahre steuerfrei, weil die Befreiung Ende 2035 endet. Ein Gebrauchter mit Erstzulassung 2020 bleibt bis 2030 befreit, da dort die zehn Jahre zuerst ablaufen. Plug-in-Hybride fallen nicht unter die Regel.

Quellen: § 3d KraftStG (gesetze-im-internet.de); Bundesregierung: E-Autos von Kfz-Steuer befreit.

Checkliste für den Tarifvergleich

Akku ausdrücklich eingeschlossen
Idealerweise mit Allgefahrendeckung und ohne Abzug wegen Alter
Hohe Summen für Kurzschluss und Tierbiss
Mindestens 20.000 Euro je Folgeschaden, besser unbegrenzt
Ladekabel und Zubehör
Diebstahl und Beschädigung, möglichst auch außerhalb des Ladevorgangs
Schutzbrief mit Abschleppen bei leerem Akku
Ein E-Auto lässt sich nicht einfach mit einem Kanister weiterfahren
E-Auto-Rabatt nutzen
Einige Anbieter gewähren Nachlass für reine Elektrofahrzeuge, weitere Hebel zeigt der Ratgeber zu Rabatten

Weitere Sparhebel wie Werkstattbindung, Selbstbeteiligung oder Garagenrabatt finden Sie im Ratgeber Rabatte bei der Kfz-Versicherung. Steht die Zulassung des neuen Stromers noch an, führt Sie unsere Anleitung Auto anmelden Schritt für Schritt durch Unterlagen und Termin. Die Zulassungsstelle verlangt dafür wie bei jedem Pkw eine eVB-Nummer des Versicherers.

Wer zum Jahreswechsel wechseln möchte: Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und lassen sich bis zum 30. November 2026 kündigen. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Preis, sondern die Akku-Leistungen der Tarife. Den passenden Schutz für Ihr Elektroauto finden Sie in unserem Vergleich der Autoversicherung.

Häufige Fragen zur E-Auto-Versicherung

Elektroauto versichern: Tarife vergleichen

Prüfen Sie, welcher Tarif Akku, Ladekabel und Kurzschluss-Folgeschäden in welchem Umfang absichert. Den Versicherungsnachweis erhalten Sie nach dem Abschluss in der Regel direkt per E-Mail.

Zum Autoversicherungs-Vergleich
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