Versicherung vergleichen
Kfz-Versicherungen für Ihr Fahrzeug vergleichen und die eVB-Nummer nach dem Abschluss per E-Mail erhalten.
Wählen Sie Ihren Fahrzeugtyp aus und vergleichen Sie die Tarife. Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie Ihre eVB-Nummer in der Regel direkt per E-Mail oder SMS:
Warum ein Versicherungsvergleich sinnvoll ist
Die Beiträge für ein und dasselbe Fahrzeug unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Der Grund: Jeder Versicherer kalkuliert sein Risiko anders und gewichtet Faktoren wie Wohnort, Fahrleistung und Schadenfreiheitsklasse unterschiedlich. Wer einmal jährlich die Tarife gegenüberstellt, findet denselben Schutz häufig zu einem niedrigeren Beitrag.
Zahlen und Fakten 2025
| Neu zugelassene Pkw in Deutschland | 2.857.591 |
| Pkw mit Halterwechsel (Besitzumschreibungen) | 6.512.427 |
| Beitragsplus der Kfz-Versicherung gegenüber 2024 | +13,4 % |
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Pressemitteilung 01/2026; GDV, Jahreszahlen 2025.
Jede dieser Neuzulassungen und jeder Halterwechsel braucht einen Versicherungsnachweis für die Zulassungsstelle. Und weil die Beiträge zuletzt zweistellig gestiegen sind, lohnt der jährliche Tarifvergleich vor dem Stichtag 30. November umso mehr.
Ein Online-Vergleich ist unverbindlich. Sie sehen im Ergebnis, welche Anbieter für Ihr Profil welchen Beitrag verlangen, und können die passende Police direkt abschließen. Den Nachweis für die Zulassungsstelle erhalten Sie anschließend automatisch per E-Mail.
Diese Faktoren bestimmen Ihren Beitrag
Damit der Vergleich realistische Preise liefert, fließen zahlreiche persönliche und fahrzeugbezogene Angaben in die Berechnung ein. Die wichtigsten Einflussgrößen sind:
- Schadenfreiheitsklasse: Je mehr unfallfreie Jahre Sie vorweisen, desto niedriger der Prozentsatz des Grundbeitrags. Wie Sie als Neuling die Beiträge für junge Fahrer senken, zeigt unser Ratgeber.
- Fahrzeugtyp und Typklasse: Modell, Leistung und Reparaturanfälligkeit fließen über die Typklasse in den Preis ein.
- Regionalklasse: Ihr Zulassungsbezirk bestimmt, wie hoch das Schadenrisiko vor Ort eingeschätzt wird — die Regionalklassen 2027 gelten ab dem neuen Versicherungsjahr.
- Jährliche Fahrleistung: Wer wenig fährt, zahlt in der Regel weniger.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Eigenbeteiligung im Schadenfall senkt die laufende Prämie spürbar.
Sind Ihnen Begriffe wie Typklasse oder Selbstbeteiligung noch neu, helfen unsere Tarifgrundlagen für Einsteiger.
Welcher Schutz passt zu welchem Fahrzeug?
Für jeden Fahrzeugtyp gelten eigene Besonderheiten. Beim Auto entscheidet vor allem der Fahrzeugwert über die Wahl zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Für das Motorrad lohnt sich häufig ein Saisonkennzeichen, das die Kosten auf die Fahrmonate beschränkt. Halter eines Wohnmobils profitieren von speziellen Camping-Tarifen, während für den Transporter die gewerbliche oder private Nutzung den Beitrag beeinflusst. Beim Kurzzeitkennzeichen ist nur eine Haftpflicht möglich – gedacht für Probe- und Überführungsfahrten.
Nicht nur auf den Preis schauen
Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch der beste Tarif. Achten Sie im Vergleich auf eine hohe Deckungssumme in der Haftpflicht (üblich sind 100 Millionen Euro pauschal), auf den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland. In der Kasko zählen Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung und die Frage, ob eine Werkstattbindung gilt. Welche Kasko sich für Ihr Fahrzeug lohnt, erklärt der Ratgeber Teilkasko oder Vollkasko; wie sich Ihr Rabatt berechnet, steht unter SF-Klassen erklärt.
So funktioniert der Vergleich in drei Schritten
Wählen Sie zuerst Ihren Fahrzeugtyp aus der Übersicht oben. Geben Sie anschließend Ihre Fahrzeug- und Personendaten in den Rechner ein – Sie benötigen dafür die Schlüsselnummern (HSN/TSN) aus dem Fahrzeugschein, Ihr Erstzulassungsdatum sowie Angaben zu Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Zum Schluss vergleichen Sie die Angebote in Ruhe und schließen den passenden Tarif online ab. Die elektronische Bestätigung für die Zulassungsstelle wird Ihnen ohne zusätzliche Kosten zugesandt.
Hinweis: Der übliche Wechseltermin liegt zum Jahreswechsel. Wer bis zum 30. November kündigt, kann zum 1. Januar zu einem neuen Anbieter wechseln. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht – dann ist ein Wechsel auch unterjährig möglich. Ihre gesammelten schadenfreien Jahre nehmen Sie dabei mit.